ja, war ja heute beim jugendamt um nachtraeglich das landeserziehungsgeld zu beantragen (bisher habe ich weder bundes- noch landeserziehungsgeld bekommen weil thomas ueber dem satz lag, nachdem die scheidung durch ist duerfte ich es ja jetzt bekommen, ich bin gespannt...). ABER: waehrend ich da so warte schau ich mir die prospekte und so an und lese "familienpass", ich denke "was das denn?" und sehe, dass man da in ulm und umgebung lauter verguenstigungen bekommt:
15 eur fuer die DING-card (immerhin 9 busfahrten!) 2x auarium freier eintritt 2x theater freier eintritt 3x eislaufen 3x donaubad 3x hallenbad buecherei ohne ausleihgebuehr freier eintritt in zahlreiche museen und und und...
berechtigt ist jeder bis zu einer gewissen einkommengrenze (ohne kindergeld gerechnet!) bei 2 pers. im haushalt (wie bei mir ) 1250 eur bei 3 pers. sind`s 1600 bei 4 sind`s 2150 usw. hab also jetzt kurzerhand all diese verguenstigungen :p
AUSSERDEM gibt es fuer jeden den landesfamilienpass vom land BaWü, damit bekommt man verguenstigten eintritt im ravensburger spieleland, sealife konstanz, zahlreiche museen, man kann kostenlos an der ulmer stadtfuehrung teilnehmen etc etc
muss einem ja alles erstmal gesagt werden oder wusstet ihr, dass es so etwas gibt??
Ich habe auch davon gehört, aber war bisher für uns nicht weiter interessant, da wir die Angebote dort nicht so nutzen. Aber vielleicht ändert sich dies ja, wenn Finn und Malte etwas älter sind.
Von diesem Ulmer Familienpass hab ich schon gehört, allerdings verdient mein Mann da zu viel... (wie leider auch fürs Erz.-geld) Da findet ja leider der Kredit für unsere Wohnung keinen Platz, und laut meiner Meinung sollte so was auch berücksichtigt werden, da die Kinder so ja eine feste Bleibe haben!
Aber das mit BaWü wußte ich noch nicht! Hört sich ja auch gut an! Muß mich da mal schlau machen.
Ja, ist schon eine tolle Sache nur müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein ob man den Landesfamilienpass erhält.
Voraussetzung
ständiger Wohnsitz in Baden-Württemberg Familien mit mindestens drei Kindern, für die sie Kindergeld erhalten und mit denen sie in häuslicher Gemeinschaft leben Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind Der Landesfamilienpass ist nicht vom Einkommen abhängig.